Videoüberwachung und DSGVO

Die Bundesregierung hat die Zahl der Mitarbeiter , die mit personenbezogenen Daten arbeiten von 10 auf 20 erhöht, erst dann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.

Was nicht gesagt wird, dass sowohl bei 10 und bei 20 oder auch schon bei 5 Mitarbeitern aber Maßnahmen ergriffen werden müssen, Unterlagen und Dokumentationen müssen erstellt werden – und wer soll die machen, wenn es keinen Datenschutzbeauftragten gibt.

Gastronomen, Einzelhändler und sonstige Geschäftsinhaber, die weder die Zeit noch die Lust haben 99 Artikel der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) zu lesen und zusätzlich noch 173   Erwägungsgründe zu verstehen, um dann zu begreifen, was wie gemeint ist und für wen dieser “ DSGVO-Artikel-Erwägungsgründe–Mischmasch“ dann letztlich zutrifft. Und mittlerweile wissen dies auch die Fachleute nicht mehr so ganz genau. Die Deutungen der einzelnen Paragraphen gehen in alle Richtungen, selbst Juristen sind sich (wie häufig) uneins geworden.

Die Briten haben dieses kommende Datenschutz-Chaos vermutlich gerade noch rechtzeitig erkannt und sind schnell noch aus der EU ausgetreten, um dies große Blüte des EU-Bürokratismus nicht mitmachen zu müssen.

Was die DSGVO mit der Videoüberwachung zu tun hat?

Wenn Ihre Videoüberwachung nicht bis ins kleinste Detail diesen ganzen Verordnungen und Gesetzen entspricht, dann werden Sie irgendwann den Tag verdammen, an dem Sie beschlossen haben eine Videoüberwachung zu installieren.

Keine Kassendifferenz oder Inventurdifferenz kann so hoch sein, wie die Bußgelder, die Sie dann bezahlen müssen, wenn Ihre Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

Installieren Sie deshalb nur datenschutzkonforme Videoüberwachung

Kalkulieren Sie zu all den Geräten, die Sie für eine Videoüberwachung benötigen, einen bestimmten Betrag für den Datenschutzprofi dazu. Leisten Sie sich einen kompetenten Installateur und einen externen Datenschutzbeauftragten. Machen Sie von Anfang die komplette Videoüberwachung absolut rechtssicher – oder lassen Sie es.

Wenn Sie schon eine Videoüberwachungsanlage installiert haben, dann machen Sie ganz schnell den nachstehenden Datenschutz Quick-Check.

DSGVO-VideoTool für  unsere Kunden kostenlos.

Mit diesen Unterlagen müsste es für jeden Einzelhändler oder Tankstellenpächter möglich sein, die Videoanlage in seinem Geschäft oder an seiner Tankstelle datenschutzkonform zu gestalten.

DSGVO-Video-Tool für Gewerbetreibende

  1. Muster: Hinweisschild
  2. Muster: Sanktionsschild
  3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
  4. Muster: Vorabkontrolle, Zweck und Begründung der Videoüberwachung
  5. Muster: Datenschutzdokumentation
  6. Muster: Einverständniserklärung der Mitarbeiter mit Widerrufshinweis
  7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten für die Videoüberwachung
  8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter
  9. Abnahmeprotokoll Errichter

 

Wenn Sie als Gewerbetreibender die DSGVO–Formalitäten nicht selbst erledigen möchte, haben wir einen externen Datenschutzbeauftragten, der diese Aufgabe zum Sonderpreis von 680€ für Videotronic/Kassko-Kunden übernimmt.

 

 

Kostenlose Datenschutz-Analyse Ihrer Videoübewachung

Sie haben in Ihrem Geschäft eine  Videoüberwachungsanlage installiert.

Wir machen eine kostenlose Datenschutz-Analyse Ihrer Videoüberwachung.

Jeder Betrieb, mit einer nicht datenschutzkonformen Videoüberwachung, riskiert bereits seit dem Jahr 2004 Bußgelder. Mit der neuen europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) die uns die Brüsseler Bürokraten beschert haben, wurden die Bußgelder gewaltig erhöht.

LfD Hamburg: „Früher war ein Verstoß gegen Datenschutzauflagen ein Kavaliersdelikt. Das ist künftig anders.“ Aus 1.000 EUR für eine unzulässige Kamera in einer Kneipe werden jetzt 67.000 EUR

 

Mit dem Quick-Check können Sie schon mal erste Erkenntnisse erzielen

Zögern Sie nicht länger – die Analyse kostet Sie nichts – rufen Sie an;

Datenschutz-Hotline: 0170 – 81 81 807

Wir haben in ganz Deutschland einen Video/Datenschutz-Fachmann in Ihrer Nähe

Videoüberwachung und  Datenschutz DSGVO 

 

Bußgeld–Abmahnung–Imageverlust.

Alles noch weit weg – Denken Sie das?

Die Autowaschkette Mr.Wash musste 54.000€ Bußgeld wegen unerlaubten Videokameras bezahlen und 10.000€, weil sie für die Videoüberwachung keinen Datenschutzbeauftragten bestellt hatten.

Wollen Sie in der Presse genauso wegen eines Datenschutzverstoßes angeprangert werden?  Denken Sie nur an den LIDL-Video-Skandal.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin. Machen Sie  Ihre Videoüberwachung datenschutzkonform, bevor es zu spät ist.

 

DSGVO-Video-Tool für den Einzelhandel

Gestalten Sie Ihre Datenschutzunterlagen selbst.

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  1. Muster: Hinweisschild
  2. Muster: Sanktionsschild
  3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
  4. Muster: Zweck und Begründung der Videoüberwachung
  5. Muster: Datenschutzdokumentation
  6. Muster: Einverständniserklärung Mitarbeiter/Widerrufshinweis
  7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten
  8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter

Preis 280 €

Kassen-Kontrolle mit Bild-Bon-Analyse

Kassen-Kontrolle inklusive Bild-Bon-Analyse

  • Kassendaten-Übertragung per LAN, RS-232 oder Bluetooth für alle Kassen
  • Drucker, Display und Journaldaten können gleichzeitig erfasst werden
  • Bis zu 16 Kassen anschließbar
  • Abfrage nach Kasse, Zeit, Datum ,Verkäufer-Nr., Artikel, Geldbetrag, Storno
  • Kassen von sämtlichen Herstellern sind verknüpfbar mit Cash-Plus
  • Full-HD-Videotechnik
  • Kostenlose Clientsoftware für den Zugriff aus der Zentrale
  • Datenschutzkonforme Installation

Eine Kassen-Überwachung ist jetzt für alle POS-Kassentypen möglich. Ungeklärte Kassendifferenzen bei Einzelhändlern oder in der Gastronomie können jetzt mit Kassko lückenlos nachgeprüft und aufgedeckt werden. Jeder Tastendruck an der Ladenkasse wird zusammen mit einem Videofilm automatisch gespeichert. Mit der KASSKO-Kassenkontrolle  bekommt jeder Ladeninhaber alle Kassendifferenzen, die durch Stornos, oder sonstige Kassenmanipulationen entstanden sind, schnell in den Griff.

KASSKO blendet nicht nur die Kassendaten in das Videobild ein, sondern verknüpft diese gleichzeitig mit einer Video-Datenbank. Dadurch können alle Aktionen an einer POS-Kasse getrennt nach Verkäufer, Artikel, Menge, Preis, Zeit für jeden beliebigen Tag abgerufen werden.

Videoüberwachung Bäcker

Besonders für Bäcker gibt es immer den genauen Nachweis, was an einer Kasse geschehen ist. Kassko erkennt automatisch ob jeder Kaffee und jeder Kuchen in die Kasse eingebucht wird.  Kassendifferenzen und Inventurdifferenzen werden durch KASSKO entscheidend reduziert. Die KASSKO Kassenrevision entspricht dem Beschäftigungsdatenschutzgesetz. Die Software von KASSKO berücksichtigt alle Belange des Datenschutzes. Sie erhalten vor der Installation alle erforderlichen Unterlagen für den Datenschutz

Noch wichtiger als der Preis der Geräte, ist heute die Tatsache, dass die komplette Videoüberwachung auch datenschutzkonform betrieben wird.

Wir arbeiten nur mit Datenschutz zertifizierten Elektrikern und Kassenhändlern

So freut sich ein Händler, wenn plötzlich mehr Geld in der Kasse ist

So freut sich ein Gastwirt, wenn er durch KASSKO mehr Geld in der Kasse hat

Videoüberwachung Gastronomie

Videobilder, die nicht datenschutzkonform aufgenommen wurden dürfen vor Gericht nicht verwendet werden und sind somit wertlos.

Wenn Sie eine Kassenüberwachung machen müssen, weil ständig Kassendifferenzen festgestellt werden können wir Ihnen genau sagen wie eine Video-Kassenüberwachung installiert werden muss, damit sie total rechtssicher ist und Sie alle Videobilder verwenden dürfen.

DSGVO Quick-Check Videoüberwachung

Datenschutz Quick-Check für

Videoüberwachung Bäcker

und

Videoüberwachung Gastronomie

 

DIESER QUICK-CHECK KANN IHNEN MEHRERE TAUSEND EURO AN BUSSGELD  ERSPAREN

 
Prüfen Sie, ob Ihre Videoüberwachung gegen das Datenschutzgesetz verstößt. In nur 2 Min. wissen Sie, ob Ihnen ein Bußgeld droht.
 
 
Handeln Sie sofort, bevor es zu spät ist!
 

Dieser Video Quick-Check ist besonders Wichtig bei:

Videoüberwachung Bäcker