Videoüberwachung und DSGVO

Die Bundesregierung hat die Zahl der Mitarbeiter , die mit personenbezogenen Daten arbeiten von 10 auf 20 erhöht, erst dann ist ein Datenschutzbeauftragter Pflicht.

Was nicht gesagt wird, dass sowohl bei 10 und bei 20 oder auch schon bei 5 Mitarbeitern aber Maßnahmen ergriffen werden müssen, Unterlagen und Dokumentationen müssen erstellt werden – und wer soll die machen, wenn es keinen Datenschutzbeauftragten gibt.

Gastronomen, Einzelhändler und sonstige Geschäftsinhaber, die weder die Zeit noch die Lust haben 99 Artikel der DSGVO (EU-Datenschutz-Grundverordnung) zu lesen und zusätzlich noch 173   Erwägungsgründe zu verstehen, um dann zu begreifen, was wie gemeint ist und für wen dieser “ DSGVO-Artikel-Erwägungsgründe–Mischmasch“ dann letztlich zutrifft. Und mittlerweile wissen dies auch die Fachleute nicht mehr so ganz genau. Die Deutungen der einzelnen Paragraphen gehen in alle Richtungen, selbst Juristen sind sich (wie häufig) uneins geworden.

Die Briten haben dieses kommende Datenschutz-Chaos vermutlich gerade noch rechtzeitig erkannt und sind schnell noch aus der EU ausgetreten, um dies große Blüte des EU-Bürokratismus nicht mitmachen zu müssen.

Was die DSGVO mit der Videoüberwachung zu tun hat?

Wenn Ihre Videoüberwachung nicht bis ins kleinste Detail diesen ganzen Verordnungen und Gesetzen entspricht, dann werden Sie irgendwann den Tag verdammen, an dem Sie beschlossen haben eine Videoüberwachung zu installieren.

Keine Kassendifferenz oder Inventurdifferenz kann so hoch sein, wie die Bußgelder, die Sie dann bezahlen müssen, wenn Ihre Videoüberwachung nicht datenschutzkonform ist.

Installieren Sie deshalb nur datenschutzkonforme Videoüberwachung

Kalkulieren Sie zu all den Geräten, die Sie für eine Videoüberwachung benötigen, einen bestimmten Betrag für den Datenschutzprofi dazu. Leisten Sie sich einen kompetenten Installateur und einen externen Datenschutzbeauftragten. Machen Sie von Anfang die komplette Videoüberwachung absolut rechtssicher – oder lassen Sie es.

Wenn Sie schon eine Videoüberwachungsanlage installiert haben, dann machen Sie ganz schnell den nachstehenden Datenschutz Quick-Check.

DSGVO-VideoTool für  unsere Kunden kostenlos.

Mit diesen Unterlagen müsste es für jeden Einzelhändler oder Tankstellenpächter möglich sein, die Videoanlage in seinem Geschäft oder an seiner Tankstelle datenschutzkonform zu gestalten.

DSGVO-Video-Tool für Gewerbetreibende

  1. Muster: Hinweisschild
  2. Muster: Sanktionsschild
  3. Muster: Informationsaushang gem. Art 13
  4. Muster: Vorabkontrolle, Zweck und Begründung der Videoüberwachung
  5. Muster: Datenschutzdokumentation
  6. Muster: Einverständniserklärung der Mitarbeiter mit Widerrufshinweis
  7. Muster: Bestellung externer Datenschutzbeauftragten für die Videoüberwachung
  8. Muster: Geheimhaltevereinbarung Mitarbeiter
  9. Abnahmeprotokoll Errichter

 

Wenn Sie als Gewerbetreibender die DSGVO–Formalitäten nicht selbst erledigen möchte, haben wir einen externen Datenschutzbeauftragten, der diese Aufgabe zum Sonderpreis von 680€ für Videotronic/Kassko-Kunden übernimmt.

 

 

Eine Kassenüberwachung ist DSGVO-konform

Aus einem Anwenderbericht

Kassen- und Ladenüberwachung in einem Bademoden- und Dessous Fachgeschäft

Kein nennenswerter Ladendiebstahl mehr seit 2006

Nach einem Ladendiebstahl im Wert von ca. 2400 EUR habe ich mir eine Videoanlage  angeschafft und dachte damit ist das Problem aus der Welt.

Leider war die Bedienung der damaligen Videoanlage  so  kompliziert, dass diese erste Videoanlage nach einem halben Jahr fast gar nicht benutz habe. Daraufhin habe ich mich erst mal richtig beraten lassen. Kassko hat mir 2006 ein Video-System verkauft, das selbst ich als „Laie“ bedienen kann, ohne vorher einen PC-Kurs machen zu müssen.

 Achtung die einfache Bedienung ist wichtig

Anwenderberichte hier lesen:

KASSKO-Kassen_und_Ladenueberwachung_mit_Dessous_und_Diskretion

KASSKO-Kassen_und_Ladenueberwachung_mit_Dessous_und_Diskretion Kassko-Anwenderbericht Bäckerei Blatter Bietigheim

 

In diesem Videofilm sehen Sie wie einfach und schnell es geht in der Videosoftware Kassko nach bestimmten Ereignissen zu suchen.

Diebstahl vom Außenständer

Ein Ladendieb direkt vor dem Schaufenster

Der nächste Dieb konnte zwar Ware von einem Außenständer entwenden, war aber bereits nach kurzer Zeit gefasst, da wir der Polizei innerhalb von 30 Minuten ein Video zur Verfügung gestellt haben und der Täter der Polizei bekannt war.

Fahndungserfolg nach 30 Minuten

Der Dieb wurde aufgrund der Videobilder verurteilt, obwohl die Ware nicht mehr bei ihm sichergestellt werden konnte. Dass der Dieb von unseren Kameras so gut zu erkennen war, dies hat sich bei den potentiellen Dieben, die gerne im Auftrag klauen, recht schnell herumgesprochen. Wir hatten seither keine  Ladendiebstähle mehr in diesem Geschäft.

Datenschutzinfo zur Videoüberwachung

Steht auf einem Hinweissschild oder auf einem Informationsaushang etwas von Hausrecht und Schutz des Eigentums dann ist die Videoüberwachung nicht datenschutzkonform und somit nicht zulässig.

Weshalb ist das Hausrecht, das im §4 des BDSG steht nicht mehr zulässig?

Ganz einfach, weil seit dem 15.5.2018 die DSGVO das für Videoüberwachung zuständige Gesetz ist.

Wenn Sie das  nachstehende Urteil des BVerwG ganz genau lesen, dann finden Sie die Erklärung dafür im BVerwG 6 C 2.18 , Urteil vom 27. März 2019 auf Seite 6.

….Der Berechtigte kann zwar aufgrund seines Hausrechts missliebiges Verhalten zum Anlass nehmen, Besuchern „die Tür zu weisen“. Allerdings zeigt die Regelungssystematik des § 6b Abs. 1 BDSG a.F., dass er sich nicht beliebig auf das Hausrecht berufen kann, um eine Videoüberwachung durchzuführen.

Vielmehr muss er sich auf ein berechtigtes Interesse, d. h. auf einen „guten Grund“ stützen können. Dies kann jedes subjektive Interesse sein, wenn es grundsätzlich schutzwürdig und objektiv begründbar ist. (vgl. BTDrs. 14/5793 S. 61).Bundestag Drucksache 14/5793 auf Seite 61-62

Wer an dieser Stelle Geld sparen will, spart an der völlig verkehrten Stelle und wird das früher oder später schmerzlich mit einem Bußgeld spüren müssen.

 

 

Alle Anbieter/Errichter/Installateure, die Ihnen Cloud und WLAN empfehlen sollten Sie tunlichst meiden

DSGVO Quick-Check Videoüberwachung

Datenschutz Quick-Check für

Videoüberwachung Bäcker

und

Videoüberwachung Gastronomie

 

DIESER QUICK-CHECK KANN IHNEN MEHRERE TAUSEND EURO AN BUSSGELD  ERSPAREN

 
Prüfen Sie, ob Ihre Videoüberwachung gegen das Datenschutzgesetz verstößt. In nur 2 Min. wissen Sie, ob Ihnen ein Bußgeld droht.
 
 
Handeln Sie sofort, bevor es zu spät ist!
 

Dieser Video Quick-Check ist besonders Wichtig bei:

Videoüberwachung Bäcker